AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EPPLER TATTOO
Inhaber: Bernd Eppler
Am Heidkopf 7
66957 Ruppertsweiler

Stand: 01/2026

§1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EPPLER TATTOO, Inhaber Bernd Eppler, und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über die Erbringung von Tätowier- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EPPLER TATTOO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 VERTRAGSPARTNER

Der Vertrag kommt zustande mit:

EPPLER TATTOO
Inhaber: Bernd Eppler
Am Heidkopf 7
66957 Ruppertsweiler

§3 VERTRAGSABSCHLUSS UND TERMINKAUTION

(1) Vor Vertragsschluss findet in der Regel ein persönliches Beratungsgespräch statt.
(2) Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Tattoo-Termins und der Leistung einer Terminkaution kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande.
(3) Die Höhe der Terminkaution wird individuell festgelegt und vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(4) Die Terminkaution wird auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet.

§4 VERTRAGSGEGENSTAND UND ENTWÜRFE

(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Tätowierung entsprechend der im Beratungsgespräch vereinbarten Inhalte.
(2) Sofern ein individueller Tattooentwurf erstellt wird, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Entwurf bei Bernd Eppler.
(3) Der Entwurf darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Bernd Eppler weder vervielfältigt noch von Dritten umgesetzt werden.
(4) Änderungswünsche nach Freigabe des Entwurfs können zu Mehrkosten oder – bei wesentlicher Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Motiv – zur Ablehnung der Durchführung führen.

§5 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG

(1) Tätowierungen werden ausschließlich an volljährige Personen (ab 18 Jahren) durchgeführt. Ein gültiger Lichtbildausweis ist vorzulegen.
(2) Schwangere sowie stillende Kundinnen werden nicht tätowiert.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Gesundheitszustand, insbesondere zu bestehenden Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme oder ansteckenden Krankheiten zu machen.
(4) Änderungen des Gesundheitszustandes sind unverzüglich vor jedem weiteren Termin mitzuteilen.
(5) Erscheint der Kunde nicht in einem tätowierfähigen Zustand (z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, erheblich geschwächt), ist EPPLER TATTOO berechtigt, die Durchführung abzulehnen.

§6 TERMINE, VERSPÄTUNG & AUSFALL

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Eine Terminabsage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Absage, Nichterscheinen oder einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ohne vorherige Mitteilung ist EPPLER TATTOO berechtigt, die Terminkaution einzubehalten.
(4) Gleiches gilt, wenn der Termin aus Gründen gemäß §5 Abs. 5 nicht durchgeführt werden kann.
(5) Hat EPPLER TATTOO vor der Terminabsage bereits Leistungen erbracht, insbesondere einen individuellen Tattooentwurf erstellt, so ist die Terminkaution auch bei fristgerechter Absage nicht zurückzuerstatten, soweit sie den Wert der bereits erbrachten Leistungen abdeckt.
(6) Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Rückzahlung besteht in diesem Fall nicht.

§7 VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis eines individuell vereinbarten Stundensatzes und richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der Tätowierung.
(2) Der tatsächliche Zeitaufwand umfasst die für die Durchführung der Tätowierung erforderliche Arbeitszeit einschließlich der unmittelbaren Vor- und Nachbereitung sowie kurzer Erholungspausen.
(3) Pro Arbeitsstunde sind bis zu 5 Minuten Pause im Stundensatz enthalten und gelten als Teil der abrechnungsfähigen Zeit.
(4) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Zeit und kann in angefangenen Zeitabschnitten erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Die Terminkaution wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
(6) Die Zahlung erfolgt in bar oder unbar mittels der von EPPLER TATTOO jeweils angebotenen Zahlungsmethoden.
(7) Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.

§8 NACHBEHANDLUNG UND NACHSTECHEN

(1) Der Kunde wird über Pflegehinweise informiert, die zwingend zu beachten sind.
(2) Notwendigkeit und Umfang eines Nachstechens liegen im Ermessen von EPPLER TATTOO.
(3) Ein kostenfreies Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn
– Pflegehinweise nicht beachtet wurden,
– äußere Einwirkungen oder Verletzungen vorlagen,
– der Kunde sich nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung meldet.

§9 HAFTUNG

(1) EPPLER TATTOO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EPPLER TATTOO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Abweichungen von Vorlagen, insbesondere bei Cover-Ups oder der Umsetzung künstlerischer Freiheit, besteht kein Mangelanspruch.
(4) Keine Haftung besteht für Folgen unsachgemäßer Pflege oder falscher Angaben des Kunden.

§10 SCHLUSSBESTIMMUNG

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.